Über uns
17.12.2018
SVZ-Artikel über die Gründung der Bürgerinitiative Hoort-macht-mobil
13.12.2018
- Die Bürgerinitiative Hoort-macht-mobil e.V. ist in Gründung und widmet sich laut Satzung dem Zweck:
- Zweck des Vereins ist
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes,
- die Förderung des Umweltschutzes,
- die Förderung des Tierschutzes,
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 52 ff. AO).
- Der Verein versteht sich als Interessengemeinschaft, um nach außen mit allen verfügbaren Mitteln den Vereinszweck zu verwirklichen.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verfolgt durch Information derÖffentlichkeit, Unterschriftensammlungen, Petitionen und Aktionen.
Dies soll unter anderem geschehen durch:
- Bewahrung der natürlichen Ressourcen im Bereich der Gemeinde Hoort, Neu Zachun, Sülstorf und Umgebung und ggf. darüber hinaus, u.a. durch Verhinderung von Projekten, die diesem Gedanken entgegenwirken,
- Information der Bürger zu umweltschädlichen Einflüssen durch Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen und Ergreifen von Gegenmaßnahmen um die Bürger davor zu schützen,
- Information der Bürger zu sog. Massentierhaltungen, sowie Tierhaltungen die nicht dem Tierwohl entsprechen und Aktionen um diese Missstände zu beheben,
- Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Vereinen, Verbänden und Organisationen ähnlicher Zielstellungen, um die Interessen der Bürger erfolgreicher vertreten zu können und um damit eine stärkere Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz bei Planungsverfahren zu erreichen.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Notwendige Auslagen können erstattet werden.
13.12.2018
- Bürger der Gemeinde Hoort und Bürger aus Sülstorf treffen sich um die Bürgerinitiative Hoort-macht-mobil zu gründen